Empfehlungsprogr. AGB

GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30. Juni 2022

§ 1 Allgemeine Bedingungen

(1) Die vorliegenden AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des Empfehlungsprogramms der German Real Estate GmbH, Arnulfstraße 37, 80636 München (im Folgenden: GermanReal.Estate). Das Programm bietet aktiven Investoren auf GermanReal.Estate die Möglichkeit, Freunde für GermanReal.Estate zu werben und für jede erfolgreiche Werbung eine Prämie von GermanReal.Estate zu erhalten. Das GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Änderungen vorbehalten.

(2) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Werbenden, dem Geworbenen und GermanReal.Estate dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Mitteilungen der Parteien, ob mündlich oder schriftlich.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung zu streichen oder auf das Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen. Der Rest dieser Vereinbarung hat volle Kraft und Wirkung.

(4) Werbende und Geworbene sind aufgefordert die gesamte Vereinbarung zu lesen, die die vollständigen Bedingungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von GermanReal.Estate enthält. Mit der Teilnahme am GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm bestätigen Werbende und Geworbene, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen haben und vollständig in folgende Teilnahmebedingungen einwilligen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Werbender: Jede volljährige natürliche Person, die bei GermanReal.Estate als Investor im Sinne der generellen AGB registriert ist. Zum Zeitpunkt der Werbehandlung muss der Werbende zwingend aktiver Investor auf GermanReal.Estate (der Werbende muss mindestens einen beliebigen Security Token auf GermanReal.Estate erworben haben), sowie eine volljährige, natürliche und geschäftsfähige Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein. Weder der Werbende noch dessen Angehörige dürfen zum Zeitpunkt der Werbehandlung Mitarbeiter der German Real Estate GmbH sein. Die Eigenwerbung sowie gegenseitige Werbung sind ausgeschlossen. Durch die Teilnahme am GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm erklären sich Werbende damit einverstanden, das Empfehlungsprogramm auf die in diesen Bedingungen festgelegte Weise zu nutzen.

(2) Werbehandlung: Jede Handlung, durch die der Werbende einem bei GermanReal.Estate zu diesem Zeitpunkt nicht registrierten Dritten (Werbeadressat) die Registrierung als Investor bei GermanReal.Estate durch seinen Empfehlungslink oder Voucher Code vorschlägt, um eine Prämie zu erhalten. GermanReal.Estate lässt grundsätzlich alle Werbekanäle zu – abgesehen der Fälle von §5 (5) dieser AGB. Der Werbende hat zu jeder Zeit sicherzustellen, dass er bei seiner Werbehandlung nicht gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt.

(3) Erfolgreiche Werbung: Liegt vor, wenn sich ein Dritter in kausaler und technisch nachvollziehbarer Folge einer Werbehandlung, insbesondere durch den Klick auf einen Empfehlungslink oder Eingabe eines Voucher Codes, als Investor bei GermanReal.Estate registriert, den Mindestanlagebetrag investiert und seine Zeichnung nicht innerhalb der vertraglich hierfür vorgesehenen Fristen kündigt. Die Werbehandlung muss zu einer Zeichnung führen, um erfolgreich zu sein. GermanReal.Estate ist nicht verpflichtet, den empfohlenen Dritten als Investor zu registrieren. Im Falle einer abgelehnten Registrierung hat weder der Werbende noch der Geworbene einen Anspruch auf eine Prämie. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Prämie, wenn:

  • der Werbende oder der Geworbene gegen diese Bedingungen oder andere Bedingungen für die Produkte und Dienstleistungen von GermanReal.Estate oder seinen Partnern verstoßen hat;
  • der Geworbene sich nicht als Investor über den Empfehlungslink oder Voucher Code registriert hat und/oder GermanReal.Estate nicht in der Lage ist, eine solche Registrierung zu verfolgen (bswp. bei Ausschluss von Cookies oder technischen Problemen);
  • der Geworbene bereits ein registrierter Investor auf GermanReal.Estate ist oder war;
  • der Geworbene bereits am Empfehlungsprogramm teilgenommen hat;
  • der Geworbene in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht als Investor auf GermanReal.Estate registriert wird;
  • der Werbende und/oder der Geworbene das Angebot des Empfehlungsprogramms missbraucht oder ausgenutzt hat (z.B. mehrere oder gefälschte Registrierungen und/oder Zeichnungen erstellt oder an dem Angebot mit mehreren oder gefälschten E-Mail-Adressen oder Identitäten teilnimmt);
  • der Werbende und/oder der Geworbene betrügerische oder illegale Aktivitäten durchführt.

(4) Geworbener: Jede volljährige natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die sich infolge einer Werbung erfolgreich als Investor auf GermanReal.Estate registriert (inkl. Bestätigung der Identität über die von GermanReal.Estate bereitgestellte Lösung) und die weder zum Zeitpunkt der Registrierung noch in der Vergangenheit als Investor auf GermanReal.Estate registriert gewesen ist. Der Vergütungsanspruch des Werbenden und des Geworbenen für die Werbung (Prämie) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich neuer Investor im Sinne dieser Definition war und ist. Der Geworbene muss innerhalb von 30 Tagen nach Werbung ein Wallet aktiv nutzen, d.h. Geld übertragen und in einen beliebigen Security Token auf GermanReal.Estate investiert haben, ansonsten verfällt die Prämie für beide Parteien.

(5) Prämie: Vergütung, die GermanReal.Estate dem Werbenden und dem Geworbenen für jede erfolgreiche Werbung auszahlt, wenn alle geltenden Bedingungen erfüllt sind. Die Prämie wird ausschließlich dem GermanReal.Estate Wallet gutgeschrieben und kann nicht eingetauscht werden. Alle Prämien unter diesen Bedingungen unterliegen der Überprüfung durch GermanReal.Estate nach eigenem Ermessen. GermanReal.Estate kann eine Prämie für eine Untersuchung zurückhalten, wenn die Aktivität des Werbenden oder des Geworbenen als betrügerisch, verdächtig oder als Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen angesehen wird. GermanReal.Estate hat das Recht, die Methoden, mit denen die Prämien verdient werden, jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Werbende und der Geworbene sind für jegliche steuerlichen Melde- und/oder Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, die in Bezug auf die im Rahmen des GermanReal.Estate Empfehlungsprogramms enthaltenen Prämien gelten.

(6) GermanReal.Estate: Die German Real Estate GmbH gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf das GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm, die Webseite, oder die darauf angebotenen Produkte oder Dienstleistungen ab. Auch darüber hinaus gibt GermanReal.Estate keinerlei Zusicherung ab, dass der Betrieb der Webseite und des Empfehlungsprogramms ununterbrochen und fehlerfrei sein wird. GermanReal.Estate haftet nicht für die Folgen von Unterbrechungen oder Fehlern (bspw. fehlerhaft nicht gezahlte Prämien an Werbende und/oder Geworbene).

§ 3 Ablauf der Werbung

(1) Der Werbende kann seinen persönlichen Empfehlungslink oder Voucher Code Dritten zur Verfügung stellen. Wenn der Geworbene auf den Empfehlungslink klickt oder den Voucher Code direkt im Browser eingibt, speichert GermanReal.Estate die Partner-ID des Werbenden für 30 Tage in einem Cookie. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Geworbene eine Zeichnung abschließen, damit eine Zuordnung zum Werbenden erfolgen kann. Bestehende Cookies werden von Cookies anderer Werbender überschrieben. Die Zuordnung erfolgt zu demjenigen Werbenden, über dessen Link der Geworbene zuletzt auf GermanReal.Estate gelangt ist.

(2) GermanReal.Estate ist nicht verantwortlich für den Missbrauch des Empfehlungslinks oder des Voucher Codes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Probleme, die dazu führen könnten, dass der Empfehlungslink oder Voucher Code nicht ordnungsgemäß funktioniert und somit nicht als verwendet erscheint, wenn der Geworbene sich auf GermanReal.Estate registriert.
(3) Es ist strengstens verboten, die Original-URL des Empfehlungslinks oder den Voucher Code zu verändern, zu modifizieren oder die URL auf den öffentlichen Kanälen von GermanReal.Estate zu teilen. Es ist nicht erlaubt, den Empfehlungslink oder den Voucher Code in irgendeiner Weise zu verwenden, die gegen die Werte von GermanReal.Estate und/oder gegen die guten Geschäftsstandards verstößt. Der Werbende erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Werbehandlungen dem guten Zweck von GermanReal.Estate zugute kommen. Weiter verpflichtet sich der Werbende, keinerlei Werbehandlungen zu unternehmen, die dazu geeignet sind, GermanReal.Estate zu verunglimpfen, irreführend oder obszön sind und/oder GermanReal.Estate in einem negativen Licht erscheinen lassen.

(4) Die Werbehandlung darf – vorbehaltlich der Einschränkungen in § 5 (5) dieser AGB – über alle Werbekanäle ausgeführt werden.

(5) GermanReal.Estate gewährt dem Werbenden zu keiner Zeit das Recht Identifizierungsmaterial von GermanReal.Estate (Logos, Namen und ähnliches Identifizierungsmaterial) für die Werbehandlung zu verwenden. Weiter ist es dem Werbenden untersagt direkt oder indirekt im Namen von GermanReal.Estate zu handeln. Es muss zu jeder Zeit eine klare Unterscheidung zwischen dem Handeln als GermanReal.Estate und dem Handeln als werbender Dritter geben. Damit ist dem Werbenden insbesondere aber nicht ausschließlich untersagt:

  • ein Social-Media-Konto, ein Portal oder eine Webseite, die den Namen, das Logo oder die Marke von GermanReal.Estate verwendet zu eröffnen oder zu betreiben;
  • die Verwendung von bezahlten Suchanzeigen (z.B. Google, Bing oder ähnliche) mit GermanReal.Estate-bezogenen oder generischen Schlüsselwörtern;
  • Werbung für GermanReal.Estate in E-Mails/SMS oder anderen ähnlichen Mitteln oder Push-Benachrichtigungen;
  • andere Aktivitäten, die direkt oder indirekt die Rechte von GermanReal.Estate verletzen oder in irgendeiner Weise den Ruf von GermanReal.Estate schädigen.

§ 4 Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung

(1) Der Werbende sowie der Geworbene erlangen im Falle der erfolgreichen Werbung eines neuen Investors und dem tatsächlichen Zustandekommen der neuen Geschäftsbeziehung einen Vergütungsanspruch (Prämie) gegen GermanReal.Estate als Prozentsatz der Ersteinzalhung. GermanReal.Estate entscheidet eigenständig über die Registrierung des empfohlenen Investors. Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nicht, wenn GermanReal.Estate die Registrierung des empfohlenen Investors – gleich aus welchen Gründen – verweigert. GermanReal.Estate behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor – auch ohne vorherige Ankündigung. Die Höhe der Prämie ist variabel und staffelt sich aktuell wie folgt:

Ersteinzahlung Prämie des Werbenden Prämie des Geworbenen
100€

250€

500€

1.000€

2.500€

5.000€

10.000€

25.000€

50.000€

100.000€
0,1%

0,2%

0,3%

0,4%

0,5%

0,6%

0,7%

0,8%

0,9%

1,0%
0,1%

0,2%

0,3%

0,4%

0,5%

0,6%

0,7%

0,8%

0,9%

1,0%

Änderungen der Prämienhöhe, die nach Vornahme der Werbehandlung erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Prämienhöhe.

(2) Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 (3) dieser AGB erfüllt sind. Die Tatsache, dass die Prämie automatisch gewährt wird, bedeutet nicht, dass die Prämie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus einem bestimmten Grund zurückgefordert werden kann (bspw. bei Verstoß gegen diese AGB).

(3) Die Auszahlung der Prämie erfolgt grundsätzlich durch eine Gutschrift auf das Wallet des Werbenden und des Geworbenen.

(4) Sollte der neue Investor die Zeichnung auf GermanReal.Estate nach der Registrierung anfechten, widerrufen oder durch außerordentliche Kündigung beenden, verfällt der Anspruch des Werbenden und des Geworbenen auf die Prämie. Im Falle des Verfalls einer bereits ausgezahlten Prämie ist diese der GermanReal.Estate zu erstatten. Der Werbende ist in diesem Fall Schuldner des vollen Prämienbetrages, auch dann, wenn die Prämie mit dem Geworbenen geteilt wurde. Die Erstattung erfolgt durch die Verrechnung des ausgezahlten Betrags mit dem Guthaben auf dem Wallet des Werbenden. Sofern das Wallet des Werbenden keine hinreichende Deckung aufweist ist der überzahlte Betrag durch eine Überweisung an GermanReal.Estate zu begleichen. GermanReal.Estate ist berechtigt, Dritte (einschließlich Gerichte) einschalten, um die Prämien vom Werbenden und dem Geworbenen zurückzufordern.

§ 5 Pflichten des Werbenden & des Geworbenen

(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von neuen Investoren stehen, an diese AGB und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Der Werbende muss sicherstellen, dass der Werbeadressat die Kontaktaufnahme durch GermanReal.Estate wünscht. Im Falle der Kontaktaufnahme mit dem Werbeadressaten, gestattet der Werbende der German Real Estate GmbH den namentlichen Verweis auf den Werbenden. Der Massenversand von Empfehlungsemails (Spam), Werbung, die die Identität des Werbenden, dessen Domänennamen oder Absender-E-Mail-Adresse verschleiert oder falsch darstellt, ist ausdrücklich untersagt.

(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass der Werbeadressat volljährig und geschäftsfähig ist, sowie dass sein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist. Werbende dürfen den Empfehlungslink oder Voucher Code nicht an potenzielle Investoren weitergeben, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands haben. Wenn der Wohnsitz bzw. der gewöhnlichen Aufenthaltsort des Geworbenen aus einer Rechtsordnung stammt, in der GermanReal.Estate aktuell nicht tätig ist, darf sich der Geworbene nicht auf GermanReal.Estate registrieren und kann sich lediglich auf eine Warteliste setzen lassen.

(3) Bei jeglicher Werbehandlung muss der Werbende den Geworbenen darauf hinweisen, dass die auf GermanReal.Estate angebotenen Investitionen Risiken unterliegen und zu Verlusten führen können sowie den persönlichen Umständen des potenziellen Investors entsprechen müssen.

(4) Der Werbende hat sicherzustellen, dass die Werbehandlung weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht und nicht als unlautere Geschäftspraktik einzustufen ist. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung der Zeichnung auf GermanReal.Estate durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.

(5) GermanReal.Estate legt sehr großen Wert auf ein seriöses Image. Dem Werbenden ist es daher untersagt, Werbehandlungen zu unternehmen, die für GermanReal.Estate inakzeptabel sind und dem Namen, der Marke, und/oder dem Image von GermanReal.Estate Schaden zufügen könnten. Weiter ist es dem Werbenden untersagt Werbekanäle zu verwenden, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Werbehandlung über Webseiten oder Social-Media Portale untersagt, die folgende Inhalte aufweisen:

  • gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte;
  • volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte;
  • Darstellungen und Inhalte, die zu illegalen Aktivitäten und/oder Straftaten auffordern;
  • sexuell eindeutige und pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen);
  • Glücksspiele, Online-Casinos, Wetten oder Geld-zurück-Projekte;
  • Urheberrecht, Markenrecht und/oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen;
  • Verwendung von GermanReal.Estate, Abwandlungen oder falsche Schreibweisen;
  • Inhalte, die GermanReal.Estate ähneln und den Glauben vermitteln, dass sie mit GermanReal.Estate verbunden sind;
  • sonstige gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) und/oder die guten Sitten verstoßende Inhalte.

(6) GermanReal.Estate behält sich das Recht vor, sämtliche Werbehandlungen jederzeit zu überprüfen, um festzustellen, ob diese die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. GermanReal.Estate hat das Recht die Verwendung eines Empfehlungslinks oder Voucher Codes zu genehmigen und zu verlangen, die Veröffentlichung oder Verwendung ändern, um die zur Verfügung gestellten Richtlinien einzuhalten. Über Änderungen, die der Meinung von GermanReal.Estate vorgenommen werden sollten, wird der Werbende informiert werden, um sicherzustellen, dass die Werbehandlung angemessen ist. Sollte die von GermanReal.Estate für notwendig erachteten Änderungen von Seiten des Werbenden nicht umgesetzt werden, behält sich GermanReal.Estate das Recht vor, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm sofort zu beenden.

(7) Der Werbende verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine Datenschutzverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (die „GDPR“). Weiter ist der Werbende verpflichtet, GermanReal.Estate unverzüglich dabei zu unterstützen, alle Anfragen zu den Rechten der betroffenen Personen gemäß der GDPR zu erfüllen, die GermanReal.Estate von Personen erhält, die vom Werbenden an GermanReal.Estate verwiesen wurden. Der Werbende verpflichtet sich außerdem, GermanReal.Estate unverzüglich bei der Einhaltung der Pflichten zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden gemäß der DSGVO zu unterstützen.

(8) Die Ausnutzung oder der Missbrauch von Software-Fehlern der GermanReal.Estate Webseite (einschließlich der App) ist streng verboten. Der Werbende oder Geworbene, der einen Softwarefehler identifiziert, muss den Fehler sofort nach dem Bemerken des Softwarefehlers durch Kontaktaufnahme mit dem Support unter der E-Mailadresse im Impressum melden. Wenn der Werbende oder Geworbene die Softwarefehler von GermanReal.Estate in irgendeiner Weise ausnutzt oder missbraucht, wird GermanReal.Estate alle rechtlichen Mittel gegen den Werbenden oder Geworbenen einsetzen, einschließlich, falls erforderlich, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

(9) Der Werbende erklärt sich damit einverstanden, ein unabhängiger Vertragspartner zu sein, und dass nichts in dieser Vereinbarung eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Franchise, einen Handelsvertreter oder ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werbenden und GermanReal.Estate begründet. Der Werbende ist nicht befugt, Angebote oder Erklärungen im Namen von GermanReal.Estate abzugeben oder anzunehmen. Der Werbende wird keine Erklärungen abgeben, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Abschnitts stehen könnten.

(10) Das massenweise Anwerben von neuen Investoren ist untersagt und berechtigt nicht zum Erhalt der Prämie. Es ist dem Werbenden ausdrücklich untersagt Werbehandlungen als kommerzielle Aktivität im gewerblichen Umfang durchzuführen. Bei Verstößen behält sich GermanReal.Estate vor, den jeweiligen Werbenden vom Empfehlungsprogramm auszuschließen und/oder Prämien zurückzufordern. Dieses Angebot gilt nur inDeutschland bzw. für Werbende und Geworbene mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und ist freibleibend.

§ 6 Ausschluss aus dem GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm

(1) GermanReal.Estate ist berechtigt, die bei ihr registrierten Investoren aus dem Empfehlungsprogramm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen zu verhängen – auch ohne vorherige Ankündigung (einschließlich des dauerhaft Sperrung des gesamten Wallets). Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit seiner Werbehandlung gegen diese AGB, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des Empfehlungsprogramms durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von GermanReal.Estate nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Wenn GermanReal.Estate nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Werbende und/oder der Geworbene ein Wallet zum primären Zweck des Sammelns von Prämien des GermanReal.Estate Empfehlungsprogramms erstellt hat, wird der jeweilige Investor vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf dessen Prämien, einschließlich bisher ausgezahlter Beträge.

(3) Sowohl der Werbende als auch GermanReal.Estate können diese Vereinbarung jederzeit, mit oder ohne Grund, beenden, indem der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung gemacht wird. Die schriftliche Kündigung kann in Form von Post oder E-Mail erfolgen. Darüber hinaus wird diese Vereinbarung sofort beendet, wenn der Werbende gegen diese Vereinbarung verstößt. Der Werbende ist verpflichtet, die Teilnahme am GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm sofort zu beenden, wenn er von GermanReal.Estate aus irgendeinem Grund und nach eigenem Ermessen dazu aufgefordert wird.

(4) Das Vertragsverhältnis zwischen GermanReal.Estate und dem Werbenden im Sinne der generellen AGB bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.

§ 7 Verletzung von Drittrechten

(1) Empfehlungs-Nachrichten per E-Mail im Rahmen des GermanReal.Estate Empfehlungsprogramms haben werblichen Inhalt. Empfänger können sich durch den Versand solcher E-Mails belästigt fühlen. Der Werbende hat daher zwingend vor E-Mail-Versand sicherzustellen, dass Empfänger zuvor ihre Einwilligung zum Empfang solcher Nachrichten erteilt haben. Dies ist vom Werbenden zu jeder Zeit nachweisen zu können. Haben Empfänger keine entsprechende Einwilligung erteilt, darf kein Versand von Empfehlungs-E-Mail-Nachrichten im Rahmen des GermanReal.Estate Empfehlungsprogramms erfolgen. Erfolgt dennoch ein Versand ohne vorherige Einwilligung, können Empfänger rechtlich gegen den Versand vorgehen. Der Werbende stellt GermanReal.Estate in diesem Fall von jeglichen Ansprüchen und Haftung frei, die aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen die German Real Estate GmbH geltend gemacht werden können. Ein Versand von Empfehlungs-E-Mail-Nachrichten ohne die vorherige Einwilligung der Empfänger führt nach den Teilnahmebedingungen des GermanReal.Estate Empfehlungsprogramms zum Ausschluss von der Prämienberechtigung.

(2) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Werbenden, in seiner Werbehandlung alle anwendbaren Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und andere Gesetze zu befolgen. Der Werbende muss die ausdrückliche Erlaubnis haben, das urheberrechtlich geschützte Material einer anderen Person zu verwenden, egal ob es sich um eine Schrift, ein Bild oder ein anderes urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. GermanReal.Estate ist nicht verantwortlich, wenn der Werbende urheberrechtlich geschütztes Material oder anderes geistiges Eigentum einer anderen Person unter Verletzung des Gesetzes oder von Rechten Dritter verwendet.

(3) Jeder registrierte Investor hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Werbehandlung keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser AGB) einhält. Der Investor stellt GermanReal.Estate ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen die German Real Estate GmbH geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn der Investor die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist der Investor jedoch verpflichtet, GermanReal.Estate bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Vorbehalt der Änderung

(1) Der Werbende darf keine Bestimmung dieser Vereinbarung ändern oder auf sie verzichten, es sei denn, dies geschieht schriftlich und wird von GermanReal.Estate unterzeichnet.

(2) GermanReal.Estate behält sich die jederzeitige einseitige Änderung oder Aufhebung dieser AGB nach eigenem Ermessen vor – auch ohne vorherigen Ankündigung. Die fortgesetzte Teilnahme des Werbenden am Empfehlungsprogramm nach der Veröffentlichung der neuen Vereinbarung auf GermanReal.Estate bedeutet, dass der Werbende mit den Änderungen einverstanden ist. Sollte eine Änderung für den Werbenden nicht akzeptabel sein, hat er ausschließlich die Möglichkeit, diese Vereinbarung und seine Teilnahme am GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm zu beenden. Die generellen AGB gelten in diesem Falle entsprechend.

(3) Das GermanReal.Estate Empfehlungsprogramm ist freibleibend. Die Konditionen, Bedingungen, Prämie sowie das gesamte Empfehlungsprogramm kann zeitlich befristet sein und jederzeit angepasst werden. GermanReal.Estate behält sich außerdem vor, das Empfehlungsprogramm ohne vorherige Ankündigung und Angabe von Gründen sofort zu beenden.

§ 9 Haftung & Entschädigung

(1) GermanReal.Estate haftet in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung weder aus Vertrag, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung noch aus deren rechtlichen oder billigkeitsrechtlichten Theorien für indirekte, zufällige, Folge-, besondere oder exemplarische Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, erwartete Gewinne oder entgangene Geschäfts). Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung übersteigt die kumulative Haftung von GermanReal.Estate dem Werbenden und dem Geworbenen gegenüber, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung noch aus deren rechtlichen oder billigkeitsrechtlichten Theorien beruht, in keinem Fall die gesamten Prämien, die im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt wurden.

(2) Der Werbende verpflichtet sich, GermanReal.Estate, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, und andere Partner von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Urteilen, Vergleichen, Kosten, Ausland und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen.

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