Risikohinweise

Risikohinweise der German Real Estate GmbH

Stand: 30. Juni 2022

Wichtige Hinweise

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Ferner zu beachten ist, dass die auf dieser Website vorgestellten Produkte unter Umständen im Hinblick auf die individuellen Anlageziele sowie die Risikoneigung des jeweiligen Anlegers nicht angemessen sein können. Die Texte sind nicht nach den Vorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt. Wir können daher jederzeit Finanzinstrumente, die auf dieser Website erwähnt sind – einschließlich Derivate auf solche Finanzinstrumente – zu jeder Zeit kaufen oder verkaufen. Informationen zu individuellen Kosten dieser Finanzprodukte können in gedruckter oder elektronischer Form bei uns angefordert werden.
 

Wesentliche Risiken einer Beteiligung
Anleger sollten vor der Entscheidung über den Erwerb einer Schuldverschreibung einer Emittentin die nachfolgenden wesentlichen Risikofaktoren sorgfältig lesen und berücksichtigen. Darüber hinaus können weitere Risiken und Aspekte von Bedeutung sein, die einer Emittentin bei Emission nicht bekannt sind. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Emittentin haben, mit der Folge, dass eine Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Schuldverschreibung gegenüber den Anlegern zu bedienen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz einer Emittentin und damit zu einem Totalverlust der vom Anleger investierten Mittel kommen.

Risiken aus der Geschäftstätigkeit einer Emittentin:

  • Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen: Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Errichtung einer Immobilie nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Es besteht ferner das Risiko, dass erteilte Baugenehmigungen oder Zustimmungen widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Anliegern können die Erteilung von behördlichen Genehmigungen erheblich verzögern oder unter Umständen sogar verhindern. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung des Immobilienprojekts nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann.
  • Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen: Eine Emittentin kann beabsichtigen, auf Grundstücken ein Neubauprojekt zu entwickeln. Die Projektentwicklung umfasst die Genehmigungsplanung bis zum Erhalt der erforderlichen Baugenehmigung. Anschließend kann die Immobilie noch vor Baubeginn veräußert werden. Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt eine Emittentin bei Projektentwicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind naturgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrößen abhängig, insbesondere dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ursprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Planungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufserlöse ausgleichen lassen. Gründe können etwa eine fehlerhafte Projektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, die fehlende oder nicht termingerechte Erteilung von notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und/oder nachträgliche Genehmigungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Nachbarn, Bürgerinitiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Planung beteiligten Unternehmen (z.B. Architekten, Ingenieure) oder unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück sein. Höhere Kosten und/oder Planungsverzögerungen können insbesondere anfallen, weil die an der Bauplanung beteiligten Unternehmen nicht sorgfältig gearbeitet haben. Auch wenn eine Emittentin grundsätzlich Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüche gegen diese Unternehmen aufgrund mangelhafter Leistung zustehen würden, könnten diese Ansprüche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzbar sein, so dass die Emittentin die Kosten einer Mängelbeseitigung und damit einhergehende Verzögerungen bei der weiteren Planung der Immobilie selbst zu tragen hat. Weiterhin können durch Schlechtleistungen Folgekosten (Rechtsverfolgungskosten, Gutachterkosten) verursacht werden, die die Kosten weiter erhöhen würden. Es könnten Änderungen an der Projektplanung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu erhalten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Verzögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreiserwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben können. Kostensteigerungen und/oder Verzögerungen bei der Projektentwicklung der Immobilie können dazu führen, dass eine Emittentin Zahlungen auf Verbindlichkeiten nicht mehr leisten kann.
  • Risiken aus der Entwicklung des Immobilienmarktes: Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlaufen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von verschiedenen externen Faktoren bestimmt, die eine Emittentin unter Umständen nicht beeinflussen kann. Hierzu zählen die Verschlechterung der Konjunktur, ein steigendes Angebot von konkurrierenden Immobilien, eine geringere Nachfrage von Kaufinteressenten, oder die Verschlechterung der Finanzierungskonditionen. Eine negative Marktentwicklung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immobilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös haben.
  • Risiken aus der Entwicklung des Standorts der Immobilie: Der Standort einer Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen, Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte oder durch Aktivitäten von Wettbewerbern negativ entwickeln, was sich negativ auf die Wertentwicklung der Immobilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös auswirken kann.
  • Risiko der Nichterfüllung von Bankdarlehen: Eine Emittentin kann die Projektentwicklung auch mit zusätzlichem Fremdkapital in Form eines Bankdarlehens finanzieren. Es besteht das Risiko, dass der Kapitaldienst (Zins und Tilgung) des Bankdarlehens nicht, oder nicht wie vereinbart, erbracht werden kann. Dies kann dazu führen, dass die Bank das Darlehen kündigt und den gesamten Darlehensbetrag fällig stellt, was die Insolvenz einer Emittentin zur Folge haben kann, soweit diese nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt. Ferner besteht das Risiko, dass sonstige Bedingungen des Bankdarlehens (z.B. Zuführung von Eigenkapital, Berichtspflichten, Verfügungsverbote oder Verpflichtungen zur Einhaltung von Bilanzkennzahlen) nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können. Dies kann zu weiteren Kosten, zusätzlichen Sicherheiten und auch zur Kündigung bereits valutierter Darlehen führen. In der Folge können die Sicherheiten für ein Bankdarlehen verwertet werden und es kann zur Zwangsverwaltung oder -versteigerung der Immobilie kommen. Im Fall der Zwangsversteigerung besteht das zusätzliche Risiko, dass ein angemessener Veräußerungserlös nicht erzielt werden kann. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen zunächst gegenüber der Bank zu erfüllen.
  • Risiken aus der Veräußerung einer Immobilie: Der bei der Veräußerung einer Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwicklungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Der Kredit ist aufgrund der grundbuchrechtlichen Absicherung vorrangig zu bedienen. Sollten demnach die Verkaufserlöse nicht ausreichen, um den Kredit und das Darlehen zzgl. Zinsen abzulösen, würde eine Emittentin keine ausreichenden Erlöse auf die Darlehensforderung erhalten, um die Ansprüche der Anleger aus den Schuldverschreibungen vollständig zu erfüllen.
  • Risiken aus Interessenkonflikten: Bei einer Emittentin bestehen verschiedene Interessenkonflikte in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht. Interessenkonflikte können immer dann entstehen, wenn die geschäftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen handelnder Personen und/oder Unternehmen nicht einheitlich sind. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei Abwägung der unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Interessenkonflikt nicht bestünde. Potenzielle Interessenkonflikte bestehen bei einer Emittentin beispielsweise dahingehend, dass die handelnden Geschäftsführer zugleich auch (mittelbar) Gesellschafter sind.

Risiken aus den Schuldverschreibungen:

  • Fehlende Veräußerbarkeit: Anleger können die Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil kein geregelter Markt existiert. Ob sich ein solcher Handel entwickelt, ist ungewiss. Ein Handel der Schuldverschreibungen an einer Kryptobörse kann sich illiquide oder unmöglich herausstellen.
  • Technologierisiko: Die Schuldverschreibungen werden auf Basis der Blockchain-Technologie begeben, welche wiederum auf der Distributed Ledger Technology basiert, eine Technologie, die verhältnismäßig jung und ansatzweise unerprobt ist. Langzeitbeobachtungen zu dieser Technologie fehlen. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der genutzten Blockchain könnte die Rückzahlung der Schuldverschreibungen beeinträchtigen.
  • Internetstörungen: Die Funktionsfähigkeit des Kryptowertpapierregisters, in welchem die Schuldverschreibungen eingetragen sind sowie der digitalen Geldbörse (Wallet) der Anleger, hängt von der Funktionsfähigkeit des Internets bzw. der Internetverbindung ab. Eine erhebliche Störung des Internets oder der Internetverbindung könnten sich nachteilig auf eine Anlage in die Schuldverschreibungen auswirken. Anleger könnten beispielsweise ihre Schuldverschreibungen nicht veräußern, um benötigte Liquidität zu erlangen.
  • Hackerangriffe: Es könnte sein, dass sich Hacker einen unautorisierten Zugriff auf die Kundendaten (z.B. Adresse, Mail, Konto, Public Key) bei der Emittentin oder der registerführenden Stelle verschaffen. Durch gezielte E-Mails (sogenannte Phishing-Mails) an die gehackten E-Mailadressen und der Ausführung der Handlung durch die Anleger, die seitens der Hacker durch diese Phishing-Mails erstrebt wird (z.B. Eingabe bzw. Herausgabe von Passwörtern), könnten die lokalen Rechner der Anleger ausspioniert und dabei auch Informationen zum Private Key erlangt werden. Hierdurch könnten die unbefugten Dritten versuchen, die Schuldverschreibungen in der Blockchain an sich selbst oder an andere zu übertragen. Ein solcher Hack könnte zum Verlust der Schuldverschreibungen führen.
  • Eigenverwahrung der Schuldverschreibungen: Die Schuldverschreibungen werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen digitalen Geldbörsen (Wallets) der Anleger zugeteilt. Danach können Anleger nur mittels ihres Private Key über die Schuldverschreibungen verfügen. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet des jeweiligen Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Die Anleger hätten in dieser Zeit keine Möglichkeit, auf ihre digitale Geldbörse (Wallet) und damit auf die Schuldverschreibungen zuzugreifen.
GermanRealEstate

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